Wittmund (HB). „Der Streit um die Gaspreiserhöhung durch die EWE beschäftigt die Bürger und Bürgerinnen im Landkreis Wittmund noch sehr. Mit soviel Zuspruch hatten wir bei weitem nicht gerechnet. Wir mussten sogar in die Stadthalle Wittmund aus Platzmangel ausweichen“, resümierte der CDU Stadtverbandsvorsitzende Henning Bernau (Buttforde) die Veranstaltung am Dienstag Abend.
Die CDU Wittmund hatte in Kooperation mit dem Wittmunder Rechtsanwalt Andree Jacobs eingeladen, um die Bürger und Bürgerinnen über ihre Klagemöglichkeiten gegen die EWE zu informieren. Die ersten Klagen sind mittlerweile von den Amtsgerichten entschieden worden und fielen alle durchweg positiv für die Verbraucher aus. Aufgrund des deutlichen BGH Urteils vom 14.07.2010 ist auch in Zukunft nicht mit anderen Ergebnissen zu rechnen und gilt insbesondere für die Tarife „classic“, „Erdgas online“, „Erdgas buisness“, „Trio“ sowie für „Wärme Plus“. „Dieses Risiko nimmt die EWE aber bewusst in Kauf. Sie rechnen damit, dass nur 5 – 10 % der Kunden klagen. Stellt man jetzt die ungerechtfertigten Einnahmen durch die Gaspreiserhöhung ins Verhältnis zu den Kosten durch die Klagen und den daraufhin folgenden Rückzahlung, macht die EWE immer noch einen positiven Schnitt. Dies ist auch der Grund, weswegen der Energieversorger weiterhin die Klagen aussitzt“ erklärte Jacobs den Zuhörern die Strategie der EWE.
„Es kann nicht sein, dass die EWE versucht, die Kunden mit der sog. „Scherf-Lösung“ abzuspeisen und damit kalkuliert dass es günstiger für sie ist, die Klagen allesamt zu verlieren und dann erst den vollen Betrag zu erstatten, anstatt allen Kunden gleich freiwillig die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten. Wir müssen unsere Bürger und Bürgerinnen darin bestärken zu klagen und ihnen gleichzeitig aufzeigen, dass das Risiko gerichtlich gegen die EWE zu verlieren gegen Null tendiert. Hierzu hat unser CDU-Informationsabend hoffentlich beigetragen“ hofft Henning Bernau.
Rechtsanwalt Jacobs rechnete deshalb auch an Hand von Beispielen vor, wie die möglichen Kosten im Verhältnis zu den bestehenden Ansprüchen stehen. „Ich kann sie wirklich nur ermuntern ihre Ansprüche gelten zu machen. Bringen Sie uns ihre Jahresabrechnungen 2008, 2009 und 2010 (soweit schon vorhanden) mit und dann werden wir die Sache schon auf den Weg bringen. Allerdings sollten Sie sich etwas beeilen, denn der Erstattungsanspruch für das Jahr 2008 droht mit Ende diesen Jahres zu verjähren. Dies können wir nur durch Klageeinreichung oder Beantragung des Erlasses eines Mahnbescheides bis zum 31.12.2011 verhindern“ gab Jacobs den Zuhörern zu bedenken.
Aus dem Publikum kamen zahlreiche Nachfragen zu den Klagemöglichkeiten, was Jacobs die Möglichkeit gab, einige Gerüchte rund im die EWE aufzuräumen. „Es stimmt einfach nicht, dass man nur Klagen kann, wenn man noch Kunde bei der EWE ist. Die Klagemöglichkeit gilt auch für alle, die bereits zu einem anderen Anbieter gewechselt sind. Lassen sie sich bitte nicht von dieser Legende täuschen“ mahnte der Rechtsanwalt an. Eine spontane Abstimmung im Publikum zeigte anschließend, dass zahlreiche Verbraucher schon den Anbieter gewechselt hatten.
„Dies ist auch ein Punkt, den die EWE in ihrer Kalkulation nicht bedacht hat: den massiven Imageverlust“ so Jacobs. „Alleine im November 2010 sollen bei der EWE 15.000 Kündigungsschreiben eingegangen sein. Für das Gesamtjahr 2010 bestätigte das Unternehmen ca. 41.000 Kündigungen. Wenn die EWE noch was retten möchte, sollte sie schleunigst den kompletten Erstattungsanspruch an alle Kunden zurückzahlen und noch einen Entschuldigungsbrief dazulegen“ erklärte CDU Vorsitzender Bernau.
Gewarnt wurde auf der CDU-Veranstaltung insbesondere vor Alleingängen. Die EWE hätte insbesondere eine Großkanzlei engagiert, welche die Privatklagenden mit dicken Schreiben zumüllt, auf die der einzelne dann reagieren müsste. So wurde ausdrücklich an dem Vorschlag von Janto Just, welcher bei der Esenser Bürgerinitiative referierte, Kritik geübt, der darstellen wollte, dass auch ohne Anwalt ein Klage problemlos möglich sei. „Dies kann ganz schnell nach hinten losgehen. Es gilt bei diesen Klagen doch einiges zu beachten und stellen sie sich mal vor, was für ein Presseaufmerksamkeit sie erhalten, wenn sie der Erste sind, der aufgrund von kleinen Fehlern einen Prozess verliert, obwohl sie eigentlich im Recht sind“ gab Rechtsanwalt Jacobs abschließend zu bedenken.
Auf der CDU-Veranstaltung wurde zusätzlich ein Informationsblatt zur Klagemöglichkeit gegen die EWE verteilt, welches auch im Internet unter www.cdu-wittmund.de erhältlich ist.
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